Wer entscheidet ob es zur Anklage kommt?
In schwereren Fällen klagt die Staatsanwaltschaft die Tat unmittelbar an, gibt die Akten also mit einer Anklageschrift zum Gericht und beantragt die Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung. Danach entscheidet das Gericht, ob es die Anklage abweist oder zulässt, sodass es zur Verhandlung kommt.
Wer leitet das Strafverfahren ein?
Die Strafprozessordnung stellt das wichtigste Gesetz für das deutsche Strafverfahrensrecht. Das Ermittlungsverfahren leitet das Strafverfahren ein.
Wer führt Ermittlungen durch?
Neben der Staatsanwaltschaft kann auch jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizei, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Zu diesem Zweck sind die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich befugt, von allen Behörden Auskünfte zu verlangen und Ermittlungen jeder Art durchzuführen, also Beweise zu erheben.
Was ist ein hinreichender Tatverdacht?
Hinreichender Tatverdacht ist gegeben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten in einer Hauptverhandlung nach Aktenlage wahrscheinlich ist. Dies bedeutet, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung muss höher als die Wahrescheinlichkeit eines Freispruchs liegen.
Wann muss die Staatsanwaltschaft tätig werden?
Die Staatsanwaltschaft kommt immer dann ins Spiel, wenn es um Straftaten bzw. potentielle Straftaten geht, wie beispielsweise Diebstähle, Verkehrsdelikte, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte oder ähnliches.
Wann liegt ein Strafverfahren vor?
Das Strafverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn eine Person eine Strafanzeige erhalten hat. Diese kann zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen worden sein. Was dann folgt, ist das Ermittlungsverfahren.
Wie leitet man ein Strafverfahren ein?
Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen.
Wer ermittelt bei Straftaten?
Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet nach § 160 StPO bzw. § 163 StPO ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen.
Wer ermittelt für die Staatsanwaltschaft?
Ein großer Teil der Ermittlungsarbeit wird in der Praxis von der Polizei durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft selbst hat hierbei so gut wie keine eigenen Organe zur Durchführung der Ermittlungen.
Wann besteht Tatverdacht?
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe bzw. große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen darüber, dass jemand Täter oder Teilnehmer an der Straftat war, genügen hierfür nicht.
Wann liegt ein hinreichender Tatverdacht vor?
Wann erfährt man von Ermittlungen gegen sich?
Die Staatsanwaltschaft ist nicht dazu verpflichtet, einen Beschuldigten förmlich über die Aufnahme von Ermittlungen zu informieren. Erst wenn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten liegt, erfährt der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren.