Wer entscheidet ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?

Wer entscheidet ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?

1 JGG gesetzlich normiert. Die Entscheidung bezüglich des Entwicklungsstands trifft das zuständige Gericht, wobei für die Beurteilung der Zeitpunkt der Tat maßgeblich ist. Ab dem 21. Geburtstag gelten Heranwachsende als Erwachsene, sodass das allgemeine Strafrecht angewendet wird.

Wie funktioniert Jugendstrafrecht?

Die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts richtet sich nach der Altersstufe des Täters zur Zeit der Tatbegehung: Unter 14 Jahren gilt man strafrechtlich als Kind. Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

Welche Personen sind in einem Gerichtsverfahren beteiligt?

RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsanwältInnen, Opfer, Beschuldigte, ZeugInnen, Geschworene … an einem Gerichtsverfahren sind mehrere Personen in verschiedenen Rollen beteiligt. Einige der Rollen sind bei Strafverfahren und Zivilverfahren gleich, andere wiederum gibt es nur bei Strafverfahren oder nur bei Zivilverfahren.

Wie ist die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit geregelt?

Die Zuständigkeit der anderen Gerichtsbarkeiten wird durch die jeweiligen Gerichtsordnungen geregelt. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bestimmt sich im Allgemeinen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort der natürlichen Person als Verfahrensbeteiligte bzw. bei einer juristischen Person nach deren Sitz.

Wie wird die Zuständigkeit der Jugendlichen bestimmt?

Die Zuständigkeit wird nunmehr durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt. Dabei erhält die Jugendstaatsanwältin/der Jugendstaatsanwalt einen nach der Dezernatskapazität räumlich abgegrenzten Bezirk zur Sachbearbeitung zugewiesen, in dem sie/er die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden bearbeitet.

Warum sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich?

Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich: Damit soll verhindert werden, dass Prozesse „hinter verschlossenen Türen“ stattfinden. Bürger haben die Möglichkeit, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Die Sitzungstermine den Gerichten werden auch online veröffentlicht und stehen so der Teilnahme offen.

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