Wer entscheidet über Firmennamen?
Sie können Ihr Unternehmen unter dem gewünschten Firmennamen im Handelsregister anmelden, denn letztendlich trifft das Amtsgericht die Entscheidung darüber, ob ein Firmenname eingetragen wird oder nicht.
Was ist rechtlich gesehen eine Firma?
Eine Firma ist nach § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) der Name, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Eine Firma ist im rechtlichen Sinn aber nie Träger von Rechten und Pflichten, sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Handelndes Rechtssubjekt ist immer der Kaufmann bzw. die Gesellschaft hinter der Firma.
Welche Vorschriften sind bei der Firmierung zu beachten?
Gemäß Paragraf 17 Abs. 1 HGB ist die Firma bzw. der Firmenname der Name, mit dem, der oder eben die Unternehmer im Rechtsverkehr auftreten und Unterschrift(n) leisten. Nur ein Kaufmann ist dazu berechtigt, aber auch dazu verpflichtet, seine Firma unter einem Firmennamen (Firmierung) zu führen.
Kann man eine GmbH einfach umbenennen?
Änderung der GmbH nur durch Gesellschafterbeschluss Sie können daher die GmbH nur umbenennen, indem Sie den Gesellschaftsvertrag ändern. Zur Änderung des Gesellschaftsvertrages müssen Sie eine Gesellschafterversammlung einberufen, in der die Gesellschafter mehrheitlich über die Änderung des GmbH-Namens beschließen.
Was sollten sie beachten wenn sie einen Firmennamen suchen?
Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sind folgende Aspekte zu beachten: 1 Der Firmenname sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. 2 Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. 3 Der Firmenname darf nicht irreführend sein.
Wie finden sie den perfekten Firmennamen?
Wenn Sie den perfekten Firmennamen finden möchten, sollten Sie wissen, wie der Firmenname geschützt werden kann und ob der Firmenname keine Namensrechte verletzt. Im Zweifel sollte der Firmennamen mit einem Anwalt besprochen werden. Im Folgenden zeigen wir, wie Sie einen passenden Firmennamen finden und schützen.
Was kann ein Unternehmen als „Firma“ aufnehmen?
Sie gelten deswegen auch ganz offiziell als eine „Firma“. Das entsprechende Unternehmen kann sowohl die Tätigkeiten der Firma (Sachfirma), als auch die Namen der Gesellschafter in den Unternehmensnamen (Personenfirma) mit aufnehmen.
Wie kann ein Firmenname verwendet werden?
Ein Firmenname kann bspw. von Kaufleuten und Kapitalgesellschaften – also ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen – verwendet werden. Der Firmenname ist der Name des Unternehmens, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt.