Wer entscheidet was in der EU?
Ohne den Rat und ohne die Minister aus allen EU-Ländern geht in der Europäischen Union gar nichts. Der Rat fasst seine Beschlüsse durch Mehrheitsbeschluss, in bestimmten Fällen ist Einstimmigkeit erforderlich. Über die Abstimmungsregeln im Rat entscheiden die Mitgliedstaaten der EU.
Wie kommen in der EU Entscheidungen zustande?
Wer entscheidet darüber? Seit dem Vertrag von Lissabon sind das Europäische Parlament (EP) und der EU -Ministerrat gleichberechtigte Gesetzgeber der Union. Beide Gremien müssen einem Entwurf zustimmen, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Dieser Prozess heißt ordentliches Gesetzgebungsverfahren.
Wie variieren die Entscheidungsverfahren der EU?
Die Entscheidungsverfahren der EU variieren je nachdem, ob sie sich auf die Europäischen Gemeinschaften (EG, 1. Säule), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, 2. Säule) oder die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, 3. Säule)
Welche Entscheidungsgegenstände gibt es in der Europäischen Union?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Entscheidungsgegenstände und Entscheidungsverfahren für die drei Säulen der Europäischen Union. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist das Rechtsetzungssystem von einem Zusammenwirken zwischen Kommission, Rat und Parlament bestimmt, wobei der Rat den Hauptgesetzgeber darstellt.
Wie gelten die EU-entscheidungsspielregeln?
Im Rat gelten die EU-Entscheidungsspielregeln: Die Europäische Kommission hat das Initiativrecht, nur sie legt die „Papiere auf den Tisch“. Der Rat entscheidet nach einem komplexen Abstimmungsverfahren, das dafür sorgt, dass die Einflussmöglichkeiten der Mitgliedstaaten gerecht ausbalanciert sind.
Wie ist die Macht der EU-Mitgliedstaaten begrenzt?
Die Macht der EU-Mitgliedstaaten, Recht zu setzen und jederzeit alles bestehende Recht abändern zu können, ist in bestimmten Bereichen begrenzt. Dafür verfügen die Organe der EU über die Kompetenz, selbst in diesen Bereichen Recht zu setzen. Sie treffen verbindliche Entscheidungen für die Unionsbürger und die Mitgliedstaaten.