Wer entscheidet wer Erbe ist?
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Das Nachlassgericht ist in allen Belangen rund um das Erbrecht eine wichtige Adresse. Die Erben und wer wie viel bekommen soll, kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen.
Wer darf Erbe sein?
Als Erbe kommt jeder Mensch, also jede natürliche Person in Betracht, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Stirbt der von Ihnen eingesetzte Erbe vor dem Erbfall, wird er nicht Erbe. Wer an seiner Stelle Erbe wird, können Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen bestimmen; andernfalls gilt gesetzliche Erbfolge.
Wie ist es mit einem Erbe unter mehreren Erben?
Anders ist es, wenn ein Erbe nur ein Erbe unter mehreren Erben ist. Dann ist er Miterbe und damit Teil einer Erbengemeinschaft. In der Erbengemeinschaft können nur alle Miterben gemeinsam über den Nachlass bestimmen.
Wie wird eine Erbengemeinschaft bezeichnet?
Mehrere Erben werden als Erbengemeinschaft bezeichnet. Es ist auch möglich, juristische Personen als Erben zu benennen. Juristische Personen sind zum Beispiel Gesellschaften oder Stiftungen. Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Welche erbberechtigten gelten als Erben?
Als Erbberechtigte gelten jene Personen, die im Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen bedacht worden sind. Wurde kein Testament und kein Erbvertrag verfasst, so gilt die gesetzliche Erbfolge, bei der die jeweils engsten Verwandtschaftsgrade als Erben eingesetzt werden.
Ist der Erblasser mehr als nur ein Erbe und Rechtsnachfolger?
Wenn der Erblasser in seinem Testament aber mehr als nur eine Person als Erbe und Rechtsnachfolger eingesetzt hat, dann muss geklärt werden, wer von den mehreren Erben die Erfüllung des Vermächtnisses schuldet und an wen sich der Vermächtnisnehmer nach Eintritt des Erbfalls halten kann.