Wer erbt bei Ehepaaren?
Bist Du verheiratet, hast jedoch keinen Ehevertrag, erhöht sich der Erbteil Deines Partners auf die Hälfte. Die andere Hälfte geht in der Regel an die Kinder Deines verstorbenen Partners, an eheliche wie an nicht eheliche. Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses.
Wer erbt bei Gütertrennung?
Es gilt bei Gütertrennung die gesetzliche Erbfolge: Der Partner erbt neben den Kindern und Enkeln ein Viertel und neben Eltern und Geschwistern des verstorbenen Partners die Hälfte. Der Ehepartner erhält daher weniger vom Erbe, als ihm in einer Zugewinngemeinschaft zustehen würde.
Ist der überlebende Partner nicht verheiratet?
Stirbt einer der beiden nicht verheirateten Partner, ohne einen letzten Willen zu hinterlassen, dann bestimmt die gesetzliche Erbfolge, dass sein Vermögen ausschließlich an seine Verwandten verteilt wird. Der überlebende Partner geht leer aus.
Was können nicht verheiratete Paare verwirklichen?
Nicht verheiratete Paare können diese Ziele nur dann verwirklichen, wenn sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen und ein Einzeltestament oder einen Erbvertrag errichten. Ein gemeinschaftliches Testament können nicht verheiratete Paare hingegen nicht zur Regelung ihrer Erbfolge einsetzten.
Wie kann sich der nicht verheiratete Partner bedienen?
Neben einer reinen Erbeinsetzung kann sich natürlich auch der nicht verheiratete Partner der kompletten erbrechtlichen Instrumente bedienen, die das BGB im Angebot hat.
Kann der Hinterbliebene Lebensgefährte weiterhin in der Wohnung bleiben?
Nunmehr hat der hinterbliebene Lebensgefährte das Recht, weiterhin in der Wohnung des Verstorbenen zu wohnen – allerdings beschränkt auf 1 Jahr. Will daher der Lebensgefährte sichergehen, dass das Wohnrecht in der Eigentumswohnung oder im Haus dauerhaft unentgeltlich erhalten bleibt, muss dies im Testament ausdrücklich so verfügt werden.