Wer erbt Ehefrau oder Lebensgefährtin?
Der neue Ehepartner erbt bei der Zugewinngemeinschaft (Regelfall) grundsätzlich die Hälfte. Die eigenen Kinder erben die andere Hälfte des Nachlasses zu gleichen Teilen. Stirbt der neue Ehepartner, so geht die von ihm geerbte Hälfte in voller Höhe auf dessen Kinder über.
Wann erbt die Lebensgefährtin?
Eingetragene Lebenspartner sind in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Mit anderen Worten: Stirbt ein eingetragener Lebenspartner, erbt der überlebende Lebenspartner. Bei einer Person in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist das nicht so: sie erbt per Gesetz nichts, wenn der Partner stirbt.
Ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten vorhanden?
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist in § 1931 BGB verankert. Die Frage, mit welchem Erbteil der überlebende Ehegatte an der Erbschaft beteiligt ist, richtet sich maßgeblich danach, ob und welche anderen gesetzlichen Erben neben dem überlebenden Ehegatten vorhanden sind.
Welche vermögensvorschrift gibt es während der Ehe?
Im Ergebnis bedeutet dies, dass derjenige Ehepartner, der während der Ehe sein Vermögen vermehren konnte, dem anderen Ehepartner die Hälfte des Vermögenszuwachses abzugeben hat. Für Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehepartner während der Ehe erhalten hat, gibt es aber eine Sondervorschrift.
Was ist die Rechtslage bei Tod einer Ehepartners?
Rechtslage bei Tod eine Ehepartners Verstirbt der Ehepartner, der während des Bestehens der Ehe eine Erbschaft gemacht oder eine Schenkung erhalten hat, dann richtet sich seine Erbfolge vorrangig nach einem von dem verstorbenen Ehepartner zu Lebzeiten errichteten Testament oder Erbvertrag.
Was darf der Ehegatte nach der Scheidung behalten?
Dieses Vermögen darf der Ehegatte, der die Erbschaft gemacht hat oder der von einem Dritten beschenkt wurde, auch nach der Scheidung in vollem Umfang für sich alleine behalten. Erbschaften und Schenkungen fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinnausgleich.