Wer erhebt die grundstueckgewinnsteuer?

Wer erhebt die grundstückgewinnsteuer?

1 Bst. d des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (StHG) schreibt den Kantonen vor, eine Grundstückgewinn- steuer zu erheben.

Wie wird grundstückgewinnsteuer berechnet?

Die zu leistende Grundstückgewinnsteuer beträgt 29’400 Franken….Ein Berechnungsbeispiel der Grundstückgewinnsteuer.

Grundstückgewinn Steuersatz Grundstückgewinnsteuer
Für die nächsten CHF 12’000 25% CHF 3’000
Für die nächsten CHF 20’000 30% CHF 6’000
Für die nächsten CHF 50’000 35% CHF 17’500
Total Gewinn 100’000

Wer bekommt die grundstückgewinnsteuer?

Wer ein Grundstück veräussert, muss den Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Diese sogenannte Grundstückgewinnsteuer betrifft aber auch Hauskäufer – nämlich dann, wenn der Verkäufer sie nicht bezahlt.

Wo wird die Grundstückgewinnsteuer fällig?

Die Besteuerung steht dem Kanton oder der Gemeinde zu, in dem beziehungsweise der das Grundstück liegt. In den meisten Kantonen wird jeder Grundstückgewinn einzeln besteuert, nur in Basel-Land, Bern, Graubünden, Jura und Schwyz wird die Summe aller während eines bestimmten Zeitraumes erzielten Gewinne besteuert.

Wie wird Grundstückgewinn berechnet?

Auf kantonaler Ebene gibt es zwei unterschiedliche Systeme bei der Grundstückgewinnsteuer, nämlich das monistische und das dualistische System.

  • Formel für den Grundstückgewinn. Grundstückgewinn = Erlös ./.
  • Erlös. Als Erlös gilt der Kaufpreis mit Einschluss aller weiteren Leistungen des Erwerbers.
  • Anlagekosten.

Wie hoch wird der Gewinn versteuert?

Der Steuersatz beträgt 15 Prozent, wobei es keinerlei Freigrenzen gibt. Wie bei der Einkommenssteuer ist eine jährliche Körperschaftsteuererklärung notwendig. Kommt es bei der Kapitalgesellschaft zu Gewinnausschüttungen, wird außerdem die Abgeltungssteuer fällig.

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