FAQ

Wer erstellt ein Evakuierungskonzept?

Wer erstellt ein Evakuierungskonzept?

Die Unternehmerin oder der Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass ein Konzept zur Alarmierung und Evakuierung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Dabei muss zunächst be- rücksichtigt werden, ob die Gefährdung durch innere oder äußere Ursache auftreten kann.

Wer legt den Sammelplatz fest?

Wenn ihr einen Sammelplatz auf öffentlichem Grund einrichten wollt, so müsst ihr dies mit der Gemeindeverwaltung abstimmen. Diese sind normalerweise kooperativ.

Wer führt brandschutzübungen durch?

Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Was sind Evakuierungspläne?

Evakuierungskonzepte treten am häufigsten im Zusammenhang mit vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz auf. Die Inhalte der Evakuierungspläne sind abhängig von diversen rechtlichen Vorgaben, die genau bestimmen, welche Vorkehrungen und Maßnahmen mit eingeplant werden müssen. Ein solcher Notfallplan ist nicht nur schriftlich zu erfüllen.

Welche evakuierungsunterlagen müssen festgelegt werden?

In den Evakuierungsunterlagen muss festgelegt werden: 1. Unter welchen Bedingungen ist eine Evakuierung auszulösen! 2. Wer kann eine Evakuierung auslösen! 3. Wie wird die Auslösung der Evakuierung bekannt gegeben! Wichtig ist, Personen, die Entscheidungen im Notfall treffen müssen, im Evakuierungsplan schriftlich festzuhalten.

Wie ist es bei einem Notfall richtig zu verhalten?

Sich bei einem Notfall richtig zu verhalten, ist oft sogar überlebenswichtig. Um die Wirksamkeit eines Evakuierungsplans zu testen, sind regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen. Im Rahmen dieser Notfallübungen lassen sich mögliche Mängel an der Planung aufdecken und Pläne optimieren.

Was sagt das Arbeitsschutzgesetz zu einem Evakuierungsplan?

Das Arbeitsschutzgesetz gibt keine konkreten Angaben zu einem Evakuierungsplan vor, sondern sagt, dass ein solcher Plan sich nach der Arbeitsstätte und den Tätigkeiten richten soll. Wichtig ist, dass man Personen berücksichtigt, die nicht unmittelbar zum Betrieb gehören, zum Beispiel Besucher oder Kunden.

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