Wer erstellt einen qualifizierten Mietspiegel?
Mietspiegel können von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemein sam erstellt werden.
Ist der Mietspiegel rechtlich bindend?
Um als bindende Grundlage für eine Mieterhöhung zu dienen, muss es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handeln. Das heißt, er muss auch von der Gemeinde sowie von Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter anerkannt sein. Eine Verpflichtung zur Erstellung besteht jedoch nicht.
Was sagt der Mietspiegel aus?
Der Mietspiegel informiert über das Mietpreisniveau in einer Gemeinde. Kernstück ist die Mietpreistabelle, in der für Wohnungen ähnlicher Beschaffenheit und Größe die ortsüblichen Mieten als Preise pro Quadratmeter Wohnfläche aufgelistet sind.
Was passiert wenn Miete über Mietspiegel liegt?
Wichtig: Hat der Vermieter mit Ihrem Vormieter einen Mietpreis vereinbart, der mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, so darf er diesen Mietpreis weiterhin auch von Ihnen als seinem neuen Mieter verlangen. Die Mietpreisbremse verlangt also keine Mietreduzierung.
Wie lese ich den Mietspiegel?
Mietspiegel, die mit einem Punktesystem arbeiten, geben häufig auch Preisspannen bei den Grundpreisen an. Überwiegen die Pluspunkte, tendiert die ortsübliche Vergleichsmiete in Richtung des oberen Wertes. Überwiegen die Minuspunkte, wird sie eher im unteren Bereich der Preisspanne angesetzt.
Wo finde ich den aktuellen Mietspiegel?
In der Regel finden Sie den aktuellen Mietspiegel auf den Webseiten der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und können ihn dort kostenlos downloaden oder gegen eine kleine Gebühr bestellen. Allerdings sind die Städte nicht dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu veröffentlichen.
Kann das Finanzamt die Höhe der Miete bestimmen?
Die Ämter dürfen auf die bundedurchschnittliche Kaltmiete je qm für Wohnungen laut dem Mikrozensus 2010 zurückgreifen, um einen Vergleichswert zu ermitteln. Die Miete ist anhand des Preisindex für Mieten mit einer jährlichen Steigerung von 1,15% für den jeweiligen Vergleichszeitraum festzuschreiben.