Wer fördert berufliche Qualifizierungsmaßnahmen?
Meist sind die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuständig für Informationen und Förderung rund um berufliche Weiterbildung, insbesonders, wenn sich bei arbeitslosen Menschen dadurch die Chancen auf eine neue Stelle verbessern.
Wie beantrage ich WeGebAU?
Wo kann ich einen Antrag für WeGebAU stellen? Unternehmen haben die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zu beantragen, wenn sie Mitarbeiter durch WeGebAU während der Arbeitszeit weiterqualifizieren möchten.
Welche Weiterbildung wird gefördert?
Gefördert werden über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse, dazu zählen zum Beispiel Erzieher, Betriebswirt und Meister. Gezahlt werden die Kosten der Fortbildung sowie die Lebenshaltungskosten, sofern der Bedarf dafür besteht. Eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG gibt es übrigens nicht.
Wer übernimmt Weiterbildungskosten?
Bei der sogenannten On-the-job-Weiterbildung zahlt der Arbeitgeber – wobei sich bei dem Modell die Kosten oft in Grenzen halten. „Hier können Firmen Skalierungseffekte nutzen, in dem ein Online-Seminar, zum Beispiel Business-Englisch für mehrere Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird“, erklärt Dransfeld-Haase.
Wer bekommt Bildungsprämie?
Einen Prämiengutschein können Personen erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – nachgewiesen über z.B. einen gültigen Arbeitsvertrag. Informationen zu Tätigkeitsnachweisen und Einkommensnachweisen. Auch Selbstständige können die Bildungsprämie nutzen.
Wann bekommt man WeGebAU?
Nach § 82 SGB III ist eine Förderung durch WeGebAU bei Arbeitnehmern möglich, die mindestens 45 Jahre alt sind. Nach § 131a SGB III ist eine Förderung durch WeGebAU auch bei jüngeren Arbeitnehmern möglich. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer die Hälfte der Lehrgangskosten übernimmt.
Wie heißt WeGebAU jetzt?
Im Zuge der Weiterbildungsoffensive wurde am 01. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Damit wird die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) abgelöst bzw. erweitert.