FAQ

Wer genehmigt Nebentaetigkeit?

Wer genehmigt Nebentätigkeit?

Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.

Was ist eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?

die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der Beamtin oder des Beamten unterliegenden Vermögens, Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten. …

Wo melde ich eine Nebentätigkeit an?

Allgemeines zur Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen Wenn eine Meldepflicht vereinbart wurde und eine erlaubte Nebenbeschäftigung aufgenommen wird, ist diese der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu melden. Auch wenn keine Meldepflicht besteht, ist es ratsam, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zu informieren.

Was darf ein Beamter dazu verdienen?

Die Vergütung übersteigt nicht mehr als 100 Euro pro Monat (§5 BNV). In einigen Bundesländern ist diese Verdienstgrenze anders definiert, sie beträgt etwa in Bayern und Baden-Württemberg 200 Euro pro Monat. Der Job nimmt nicht mehr als ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit in Anspruch.

Wie schreibt man Antrag auf Nebenbeschäftigung?

Möchte oder soll ein Mitarbeiter den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren, gehören folgende Punkte in das Schreiben:

  1. Name und Anschrift des Mitarbeiters und des Arbeitgebers.
  2. Datum.
  3. Bezeichnung der Tätigkeit.
  4. Beginn und gegebenenfalls Ende der Nebentätigkeit.
  5. Umfang der Arbeitszeit im Nebenjob.

Ist ein Ehrenamt eine Nebentätigkeit?

Rein formal gilt das Ehrenamt als Nebentätigkeit, und dazu bestehen in den allermeisten Arbeitsverträgen Regelungen. Verbieten kann der Chef das Ehrenamt allerdings normalerweise nicht.

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