Wer gibt Auskunft uber Sozialversicherung?

Wer gibt Auskunft über Sozialversicherung?

Wer beantwortet welche Fragen zur Sozialversicherung? Kranken- und Pflegekassen, die Träger der Rentenversicherung, Arbeitsagentur und Unfallversicherungsträger sind „Träger der Sozialversicherung“.

Wer stellt Sozialversicherungspflicht fest?

Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVsoll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt.

Was ist mit Sozialversicherungsträger gemeint?

Sozialversicherungsträger sind in Deutschland diejenigen Sozialleistungsträger, die Leistungen der Sozialversicherung erbringen.

Bei welcher Sozialversicherung bin ich?

Zur Sozialversicherung gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (siehe dort).

Wer kann Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Das Verfahren findet auf Grundlage von § 7a SGB IV statt und kann von jeder Person beantragt werden, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Neben der Durchführung auf Antrag gibt es auch noch die automatische Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens.

Was beinhaltet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz?

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Sozialversicherung in Österreich.

Was ist die allgemeine Sozialversicherung?

§ 2 ASVG Umfang der Allgemeinen Sozialversicherung. (1) Die Allgemeine Sozialversicherung umfaßt die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung mit Ausnahme der im Abs. 2 bezeichneten Sonderversicherungen.

Wie regelt das Bundesgesetz die allgemeine Sozialversicherung im Inland?

Dieses Bundesgesetz regelt die Allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen einschließlich der den Dienstnehmern nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gleichgestellten selbständig Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Pensionisten aus der Allgemeinen Sozialversicherung.

Was unterscheidet das ASVG von der Teilversicherung und der Vollversicherung?

Das ASVG unterscheidet in § 4 zwischen der Vollversicherung, der Teilversicherung nur in einzelnen Versicherungszweigen und dem Ausschluss von der Vollversicherung.

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