Wer gilt als Anlieger?
Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Anlieger“ existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
Was gilt als Anliegen?
Zwar hat man immer ein „Anliegen“, wenn man mit dem Auto wohin gelangen möchte. Doch welches berechtigt zur Fahrt auf der Anliegerstraße? Als Anlieger werden zunächst Anwohner der Straße bezeichnet, deren Grundstück über die Straße erschlossen wird, also an der Straße „anliegen“.
Was ist ein Anlieger StVO?
Wörtlich kommt der Begriff Anlieger in Paragraf 45 der StVO zwar nicht vor. Allerdings haben Gerichte entschieden, dass darunter alle Personen zu verstehen sind, die mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern der Straße in Beziehung treten wollen.
Was kostet das Durchfahren einer Anliegerstraße?
Für viele Kfz-Fahrer ist es sehr verlockend, eine Straße trotz Durchfahrtverbot zu nutzen, wenn an dieser zusätzlich das Schild „Anlieger frei“ angebracht ist. Doch wer im Falle einer Kontrolle kein tatsächliches Anliegen nachweisen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 75 Euro.
Wer darf in eine Anliegerstraße fahren?
Kurz: die Anwohner der Straße. Ebenfalls berechtigt ist, wer mit einem Anlieger in Kontakt treten will. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anlass privat oder geschäftlich ist. Einfahren und parken dürfen also Freunde und Verwandte von Anwohnern, Kunden von Geschäften oder Patienten, die zu ihrem Arzt möchten.
Wer ist Anrainer im Sinne der STVO?
„Anrainer“ Anrainer sind die Besitzer neben der Straße befindlichen Liegenschaften. Der Begriff „Anrainer“ umfasst aber nicht nur dinglich Berechtigte, wie Mit- oder Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter und Pächter.
Wann ist man Anwohner?
Als Anwohner gelten diejenigen Personen, die in einer bestimmten Straße einen Haupt- oder Nebenwohnsitz unterhalten. Die Begriffe „Anwohner“ und „Bewohner“ stehen verkehrsrechtlich in engem Zusammenhang mit Parkmöglichkeiten.
Was versteht man unter Anrainer?
„Anrainer“ sind die Rechtsbesitzer (also Eigentümer, Mieter und Pächter) der neben der Straße befindlichen Grundstücke – und nur diese! Dagegen umfasst eine Ausnahme für „Anrainerverkehr“ auch den Verkehr Dritter zu diesen Anrainern, also etwa Besucher, Gäste, Lieferanten und Angestellte.