Wer gilt als langjährig versichert?
Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.
Ist die Rente für langjährig Versicherte eine regelaltersrente?
Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ist niedriger als die Regelaltersrente. Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, wird die Regelaltersrente um je 0,3 % gekürzt.
Was ist wenn ich noch nicht in Rente gehen möchte?
Wer noch nicht in Rente gehen will, kann über sein gesetzliches Renteneintritts alter hinaus weiter- arbeiten. Das muss natürlich mit dem Arbeitgeber rechtzeitig vereinbart werden. Im Jahr 2014 wurde mit dem Rentenpaket beschlossen, dass sich Arbeit- nehmer und Arbeitgeber ganz einfach einigen können.
Wann muss ich aufhören zu arbeiten?
Degelmann: Grundsätzlich kann der Chef nicht verlangen, dass man zu arbeiten aufhört. In den meisten Arbeitsverträgen ist allerdings geregelt, dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.
Was passiert wenn ich mit 60 aufhöre zu arbeiten?
Wer aber allen Abzügen zum Trotz schon mit 60 Jahren aufhört zu arbeiten, muss bis zu seinem 63. Geburtstag ganz auf die gesetzliche Rente verzichten. „Kommt diese dann mit 63, sind die Minderungen wegen der drei Jahre ohne Rentenbeiträge allerdings nochmal deutlich höher“, so von der Heide.
Wann muss ich mich beim Arbeitgeber melden wenn ich in Rente geht?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
Wann muß man Kündigenbei Pensionsantritt?
Die Kündigungsfrist beträgt
| zw. 0 und 2 Jahren | 6 Wochen |
|---|---|
| 2 und 5 Jahren | 2 Monate |
| 5 und 15 Jahren | 3 Monate |
| 15 und 25 Jahren | 4 Monate |
| nach 25 Jahren | 5 Monate |
Wann muss man die Pension beantragen?
Die Arbeiterkammer rät allen Versicherten, sich rechtzeitig zu informieren, ab wann ein Pensionsanspruch besteht. Außerdem sollte der Pensionsantrag schon 2 bis 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Pensionsversicherung gestellt werden.