Wer gilt als Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter ist, wer ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise anbietet oder wer in der Werbung die Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ verwendet.
Wie definiert sich eine Pauschalreise?
Begriff: Eine vom Reiseveranstalter vorgenommene Bündelung von mind. zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung, Besuchsprogramm/ Ausflug, Transfer oder anderer Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird.
Was Verkauft ein Reisebüro?
Folgende Hauptleistungen kennzeichnen das Geschäft von klassischen Reisebüros: Buchungen von Pauschalreisen; Verkauf von Flug-, Bahn- und Schiffstickets; Reservierung von Hotels/ Unterkünften; Auskünfte zu Ein- und Ausreisebestimmungen; Urlaubsländern und -gebieten; Reiseangeboten der Reiseveranstalter und …
Ist ein Reisebüro ein Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter sind Unternehmen, die eigene und fremde Leistungen wie Hotels, Flüge oder Mietwagen zu Pauschalreisen zusammenfassen, erklärt der Deutsche Reiseverband (DRV). Das Reisebüro selbst ist dagegen nur ein Vermittler, der die Pauschalreise des Veranstalters verkauft.
Was macht eine Pauschalreise aus?
Um als Pauschalreise zu gelten, muss eine Reise gemäß § 651a BGB folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie umfasst die kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen. Als Reiseleistungen können dabei zum Beispiel der Flug, das Hotelzimmer oder die Buchung eines Mietwagens gelten.
Wann würde ich eine Pauschalreise machen?
In vielen Fällen sind Pauschalreisen auch die günstigere Alternative zu individuellen Reisen. Das liegt vor allem an den großen Kontingenten, die die Veranstalter bei den Leistungsträgern einkaufen. Dadurch bekommen Sie meist bessere Konditionen, die an die Kunden weitergegeben werden können.
Wann haftet der Reisevermittler?
Reisevermittler haftet, wenn er falsche Angaben auf seiner Internetseite zu verantworten hat. Oberlandesgericht München erklärt generellen Haftungsausschluss in den Geschäftsbedingungen für unzulässig. Reisevermittler muss irreführende Angaben der Reiseveranstalter, die ihm bekannt sind, korrigieren.