Wer gilt als versicherte Person?
Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Personal- oder Sachrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt, § 150 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Im ersten Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und regelmäßig auch Beitragszahler.
Welche Personen sind bei einem Versicherungsvertrag Vertragsparteien?
Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet. Vertragspartner ist der Versicherer, der den Versicherungsschutz bietet.
Wer bekommt das Geld die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer?
Versicherungsschutz erhält immer die vertraglich vereinbarte versicherte Person. Diese kann gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein. Wer bezugsberechtigt ist und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhält, entscheidet der Versicherungsnehmer.
Wer ist bezugsberechtigt?
Eine Bezugsberechtigung ist das vom Versicherungsnehmer einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten eingeräumte Recht, im Versicherungsfall (Tod des Versicherten) von dem Versicherer die Auszahlung der Versicherungsleistung zu verlangen. Bei seinem Tod geht die Bezugsberechtigung auf seine Erben über.
Wer kann als versicherte Person eingesetzt werden?
Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn eine Mutter eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließt. Das Bezugsrecht spielt bei Lebens und Unfallversicherungen eine Rolle. Wer bezugsberechtigt ist und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhält, entscheidet der Versicherungsnehmer.
Wer erhält den Versicherungsschutz als versicherte Person?
Versicherungsschutz erhält immer die vertraglich vereinbarte versicherte Person. Diese kann gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein. Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn eine Mutter eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließt.
Was ist die versicherte Person für einen Mann?
Wenn ein Mann beispielsweise seine Familie absichern möchte, sollte er die versicherte Person sein. Seine Frau ist dementsprechend die Versicherungsnehmerin, die Bezugsberechtigte und gleichzeitig auch die Beitragszahlerin.
Welche Rechte und Pflichten hat der Versicherungsnehmer?
Alle Rechte und Pflichten des Vertrags liegen bei ihm. So ist er zum Beispiel für die Beitragszahlung verantwortlich. Der Versicherungsnehmer ist zur Beitragszahlung verpflichtet, muss aber nicht unbedingt selbst zahlen. Dies kann auch eine andere Person übernehmen.