Wer haftet bei einer Garantie?
Der Verkäufer oder Werkunternehmer haftet, egal ob er den Mangel verursacht hat oder nicht. Die Haftung umfasst bei der Gewährleistung in den meisten Fällen nur die Sache selbst, also das mangelhafte Produkt oder die Dienstleistung.
Wer haftet für Materialfehler?
Unternehmen müssen ihren Kunden bei einem Werkvertrag ein mangelfreies Werk abliefern. Ist das dabei verwendete Material fehlerhaft, ist das Werk schlussendlich auch mangelhaft und der Handwerker haftet. Diese muss der Handwerker gegenüber seinem Kunden nach der Rechtsprechung selbst tragen.
Ist Haftung gleich Gewährleistung?
Gewährleistung und Haftung „Haftung“ bedeutet die Verantwortlichkeit für eigenes Verschulden bei einem Tun oder Unterlassen, „Gewährleistung“ ist die (zivilrechtliche) gesetzliche Ausprägung davon.
Wann besteht Gewährleistung?
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Wie lange haftet Installateur?
Unterschiedlich lange Gewährleistungsfristen Bei „Auf-Dach-Anlagen“, die mit Trägersystemen auf das Dach montiert worden sind, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei „In-Dach-Anlagen“ hingegen, die baulich ins Dach integriert wurden, muss der Installateur fünf Jahre für den einwandfreien Betrieb einstehen.
Was unterscheidet Produkthaftung Gewährleistung und Garantie?
Die Produkthaftung regelt nicht die Behebung von Mängeln an der Sache selbst, z.B. weil sie nicht funktionstüchtig oder vertragsgemäß ist. Die Mängel an dem Produkt selbst werden über die Vorschriften des Gewähr-leistungsrechtes bzw. aufgrund weitergehender vertrag-licher Vereinbarungen ersetzt.
Wie lange haftet der Verkäufer?
2 Jahre
Wie lange muss der Verkäufer für Mängel haften? (§ 438 I BGB) Die Frist, während der ein Verkäufer für Mängel haften muss (Verjährungsfrist für Mängelansprüche), beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Ablieferung der Sache. Gegenüber dem Verbraucher kann diese Verjährungsfrist bei neuen Sachen nicht verkürzt werden.