Wer haftet bei Schaden in Schule?
So weit der Schüler also den Schaden während des laufenden Schulbetriebes anrichtet, trifft nicht die Eltern, sondern den Lehrer die Verantwortung. Hier liegt die Verantwortung (im Rahmen des § 832 BGB) bei den Eltern. Gleiches gilt auch für den Schulweg.
Sind Kinder haftbar?
Lebensjahr haften Kinder als beschränkt deliktsfähig nur, wenn sie aufgrund ihres Alters und ihrer Reife Einsicht in ihr Handeln hatten. Ein Beispiel: Ein normal entwickelter 16-Jähriger muss wissen, dass er eine Glasscheibe nicht als Fußballtor verwenden darf.
Wer haftet für den Schaden in der Schule?
Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Schulen und Lehrkräfte können nur unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden. Grundsätzlich haftet der Sachaufwandsträger bei Diebstählen in der Schule nicht.
Wer haftet für Wertsachen in der Schule?
Immer wieder kommt es vor, dass in Schulen Wertsachen abhanden kommen oder sogar gestohlen werden. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Schulen und Lehrkräfte können nur unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden. Grundsätzlich haftet der Sachaufwandsträger bei Diebstählen in der Schule nicht.
Kann die Schule berechtigte Schadenersatzansprüche durchsetzen?
Sie könnten die Schule vielmehr darauf verweisen, dass die Schadenersatzansprüche gegen das Kind selbst zu richten sind. Wenn dann keine Haftpflichtversicherung besteht, dann können sie auf das fehlende Einkommen und Vermögen des Kindes verweisen, was letztlich dazu führt, dass die Schule berechtigte Schadenersatzansprüche nicht durchsetzen kann.
Wie ist der Haftungsschutz des Landes ausgesetzt?
Bei jedem dieser Fälle ist es möglich, dass der Haftungsschutz des Landes als Dienstherr ausgesetzt wird und der Lehrer selbst für den Schaden einstehen muss. Das ist unter anderem davon abhängig, wer oder was genau zu Schaden kommen ist.