Wer haftet bei Sturz vom Dach?
Besonders bei Arbeiten in großen Höhen sind Sicherheitsvorkehrungen unabdingbar. Was kaum jemand weiß: Bei Unfällen haftet der Bauherr – auch, wenn es sich dabei um eine Privatperson handelt!
Wer haftet bei Einsturz?
Zivilrechtlich haften die am Bau beteiligten Planer und Unternehmer gegenüber dem Bauherrn bei mangelhafter Planung oder Ausführung des Bauwerks aus dem Vertrag. Während der Bauausführung bis zur Abnahme seines Werks trägt der Unternehmer die Gefahr des Einsturzes.
Wer zahlt wenn das Dach undicht ist?
Die Kosten für die Sanierung werden über die Elementarversicherung innerhalb Ihrer Gebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt ebenfalls für Vermieter, die Sie kontaktieren und über den Schaden informieren müssen, wenn das Dach undicht ist.
Welche Fristen gelten bei Dachdeckerarbeiten?
Gewährleistung Dachdeckerarbeiten: Welche Fristen gelten? Die Verjährung von Mängelansprüchen bei Bauwerken ist im BGB geregelt. Sofern Sie mit Ihrem Dachdecker keine andere Regelung getroffen haben, beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken fünf Jahre.
Was ist eine Garantie für ein neues Dach?
Ein neues Dach ist eine erhebliche Investition, die in der Regel mehrere Tausend Euro kostet. Daher möchten Sie im Schadensfall abgesichert sein und eine Garantie auf’s Dach von bis zu 50 Jahren hört sich verlockend an. Doch gibt es eine Garantie für Dachsanierungen überhaupt?
Was ist eine Gewährleistung für ein Dach?
Eine Garantie für Dacharbeiten oder die Dachsanierung gibt es nicht. Man spricht in diesem Fall von Gewährleistung. Gewährleistung bedeutet im Baurecht, dass das Bauwerk, in diesem Fall das Dach, zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Dachdeckerarbeiten?
Gewährleistung Dachdeckerarbeiten: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Diese beiden Begriffe werden im normalen Sprachgebrauch häufig verwechselt oder für das gleiche gehalten. Eine Garantie für Dacharbeiten oder die Dachsanierung gibt es nicht. Man spricht in diesem Fall von Gewährleistung.