Wer haftet bei Unfall im Kindergarten?
Unfall im Kindergarten: Zum Kinder- und Jugendarzt gehen oder Kita melden. Verletzt sich ein Kind in der Kindertagesstätte oder auf dem Weg dorthin, dann übernimmt die Unfallversicherung der Tageseinrichtung die Kosten. Bekommt die Erzieherin nichts von dem Unfall mit, sollten die Eltern ihn der Kita melden.
Wer haftet in der Kita?
In der Tageseinrichtung für Kinder sind alle Kinder und das Personal gegen Unfälle (Personenschäden) bei einer versicherten Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung tragen im Falle der Kinder die Kommunen in NRW bzw. das Land NRW.
Wann ist die Aufsichtspflicht verletzt Kita?
Kinder, die vor Beginn der offiziellen Öffnungszeit in den Kindergarten kommen oder gebracht werden, stehen noch nicht unter der Aufsicht der Fachkräfte. Werden sie von den Eltern einfach vor der verschlossenen Kindergartentür abgestellt, verletzen diese möglicherweise ihre Aufsichtspflicht.
In welchen Fällen haftet der Aufsichtspflichtige nicht?
Zwar muss die aufsichtspflichtige Person einem Dritten einen Schaden zugefügt haben, allerdings muss das schädigende Verhalten vom Dritten nicht verschuldet sein. Ist der Minderjährige hingegen verschuldensfähig, so haften er und die Aufsichtsperson zwar gemeinsam, jedoch jeweils für das eigene Verschulden.
Wer haftet für Schaden durch Kinder?
Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Wann haftet der Träger?
Im Klartext: Bei Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet der Träger bzw. dessen Haftpflichtversicherung allein. Bei Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Betreuer in jedem Fall. Die Haftpflichtversicherung des Trägers wird in aller Regel nicht eingreifen.