FAQ

Wer haftet fur die im Wareneingang festgestellten Transportschaden?

Wer haftet für die im Wareneingang festgestellten Transportschäden?

Wer haftet für die im Wareneingang festgestellten Transportschäden, und wer haftet für festgestellte Sachschäden? Für Transportschäden haftet der Frachtführer, und für Sachschäden haftet der Absender.

Wer haftet für den Transport der Ware?

Das Transportrisiko geht hierbei vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat. Der Verkäufer haftet bei einem solchen Versendungskauf also nur bis zur Übergabe an den Transporteur (beispielsweise Spedition).

Was tun wenn Ware beschädigt ist?

Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite. Einen Schaden am Paketinhalt können Empfänger bis zu sieben Tage nach Erhalt reklamieren.

Wer haftet für den Versandweg?

Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen. Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird. So haften Sie als Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden.

Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Versendungskauf?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Transportschäden. Der Gefahrübergang beim Versendungskauf ist im §447 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Paragraph bezieht sich jedoch beim Gefahrenübergang auf den Handel zwischen Unternehmen. Wenn ein Endkunde beliefert wird, wie es im Online-Handel der Normalfall ist, greift § 474 BGB.

Was bedeutet der Transportschaden mit der Übergabe der Ware an den Verkäufer?

Dieser besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß zum Transport abgegeben hat.

Wie ist die Haftung für gewerbliche Käufer geregelt?

Für gewerbliche Käufer ist die Haftung in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt: Es besagt, dass das Transportrisiko auf den Kunden übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur oder der zur Versendung bestimmten Person übergibt. Als Verkäufer sind Sie nur dazu verpflichtet, die Ware mangelfrei an den Transportdienst zu übergeben.

Ist der Empfänger eines beschädigten Pakets verantwortlich?

Der Empfänger eines beschädigten Pakets hat nach § 447 Abs. 2 BGB außerdem einen Schadenersatzanspruch, wenn eine besondere Art der Versendung vereinbart wurde und der Verkäufer ohne dringenden Grund davon abgewichen ist. Dann ist der Verkäufer für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich.

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