Wer hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

Wer hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

Voraussetzung ist, dass von dem betreuenden Elternteil wegen der Pflege oder Erziehung des gemeinsamen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Der Anspruch des betreuenden Elternteils auf Betreuungsunterhalt besteht neben dem Anspruch des Kindes auf Kindesunterhalt.

Was wird beim betreuungsunterhalt angerechnet?

Betreuungsunterhalt für ledige Mütter und Väter. Soweit die Eltern nicht verheiratet waren und gemeinsame Kinder vorhanden sind bzw. Elterngeld oder Mutterschaftsgeld werden bei der Bedürftigkeit der Mutter angerechnet.

Wie lange muss der Vater Unterhalt für die Mutter zahlen?

Mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes endet der Unterhalt für die betreuende Mutter.

Wann bekommt die Mutter Unterhalt?

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes eigenes Einkommen hat.

Wie lange hat man Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der betreuende Elternteil hat weniger Geld als das kantonale Existenzminimum vorsieht. Diese Geldknappheit ist auf die Betreuung des Kindes zurückzuführen.

Kann man betreuungsunterhalt umgehen?

Um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, haben Sie Anspruch auf einen Selbstbehalt (Eigenbedarf). Dieser beträgt 1.160 EUR, wenn Sie berufstätig sind und 960 EUR, wenn Sie nicht arbeiten. Liegt Ihr Einkommen unter diesen Selbstbehalten, dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern.

Wie wird Unterhalt für Mutter berechnet?

Unterhaltsberechnung für Betreuung Die Unterhaltsberechnung erfolgt nun, indem man das Differenzeinkommen von 1.516,50 € und 450 € ermittelt, somit 1.066,50 €. Die Mutter hat Anspruch auf 3/7 von 1.066,50 € = 457 € monatlich.

Was zählt zum Unterhaltsrelevanten Einkommen?

Als Einkommen für Arbeitnehmer, Beamte etc. zählt nicht nur das Grundgehalt, sondern alle Überstunden- und Feiertagsvergütungen, Prämien, Zulagen, Ortszuschlag, Kinderzuschüsse, Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Spesen, Abfindungen, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld etc.

Wie viel Unterhalt steht mir als Mutter zu?

Bei Minderjährigen oder Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr, die unverheiratet im Haushalt der Mutter oder des Vaters leben oder sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, steht dem Zahlungspflichtigen 1.160 Euro im Monat zu. Bei Nichterwerbstätigen liegt er bei 960 Euro.

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