Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht überschreitet: 17.900 Euro bei Alleinstehenden. 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern.
Was ist der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?
Arbeitnehmersparzulage beantragen Diese Anlage erhalten Arbeitnehmer vom Kreditinstitut, mit dem der Arbeitgeber für die vermögenswirksamen Leistungen zusammenarbeitet, in der Regel am Ende eines Jahres zugeschickt. Liegt die Anlage VL nicht vor, kann man sie beim Finanzamt anfordern.
Warum bekomme ich keine Arbeitnehmersparzulage?
Bei Investmentfonds und Bausparverträgen ist die Arbeitnehmersparzulage von unterschiedlichen Einkommensgrenzen abhängig: Beim Beteiligungssparen darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher sein als 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), beim Bausparen nicht höher als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro).
Wann muss man Anlage VL ausfüllen?
Die Zulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.000 € /35.800 € (Ledige/Zusammenveranlagung) liegt. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen zu beantragen und erhalten, muss die Anlage VL in der Steuererklärung ausgefüllt werden.
Wie erhält man Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie direkt mit Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, die Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Sie müssen dafür lediglich einen Haken in der Erklärung setzen und ein zusätzliches Antragsformular beilegen. Dabei handelt es sich um die Anlage „Bescheinigung zu VL“.
Wie berechnet sich die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Bausparen 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen. Pro Jahr und Person werden allerdings höchstens 470 Euro angerechnet, sodass ledige Bausparer maximal 42,30 Euro, und Ehepaare maximal 84,60 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Sparjahr erhalten können.
Wer bekommt keine Arbeitnehmersparzulage?
Das Finanzamt rundet die Arbeitnehmersparzulage auf volle Euro-Beträge auf. Allerdings ist die Grenze für das zu versteuernde Einkommen mit 17.900 Euro bei Singles und 35.800 Euro bei Ehepaaren etwas niedriger als bei Aktienfonds.