Wer hat Anspruch auf Erziehungsrente?

Wer hat Anspruch auf Erziehungsrente?

Anspruch auf eine Erziehungsrente haben nach § 47 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geschiedene Ehepartner, die ein minderjähriges eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen.

Wie lange bekommt man die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erziehungsrente erfüllt sein?

Wer bekommt die Erziehungsrente?

  • Sie haben die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
  • Ihre Ehe ist nach dem 30.
  • Ihr geschiedener Ehepartner ist gestorben.
  • Sie selbst haben nach der Scheidung nicht wieder geheiratet und sind auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.

Wird Erziehungsrente nachgezahlt?

Wie alle Rentenleistungen muss auch die Erziehungsrente beantragt werden. Diese wird dann ab dem ersten Kalendermonat nach dem Tod des geschiedenen Partners gezahlt. Also auch rückwirkend, sofern Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach seinem Tod stellen.

Wie lange bekomme ich waisengeld?

Kinder bekommen die Rente, bis sie 18 Jahre alt sind. Wer eine Ausbildung oder ein Studium macht, erhält das Geld bis 27 Jahre. Der verstorbene Elternteil muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, damit die Kinder die Waisenrente beantragen können.

Wie lange kann man Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen?

Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann später eine individuell hohe Rente erhalten. Hierfür muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Ist diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erfüllt, ist es möglich, die fehlenden Rentenbeiträge nachzuzahlen.

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