Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt?
Grundsätzlich haben Kinder immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Leben die Eltern getrennt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis.
Wann besteht kein Anspruch auf Kindesunterhalt?
Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Welche Bedeutung hat der Begriff “Alimente” in Österreich?
Im engeren Sinne jedoch bezieht sich der Begriff “Alimente” in seiner Bedeutung auf den Kindesunterhalt – vor allem den für ein nichtehelich geborenes Kind – und ist eher in Österreich üblich. Denn auch diese haben bei Trennung der Eltern einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem familienfernen Elternteil.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Was ist die genaue Berechnung der Alimente in Österreich?
Die genaue Berechnung der Alimente in Österreich muss nicht selbstständig durchgeführt werden. Die Festlegung der Höhe geschieht entweder durch das Gericht oder Jugendamt. Hierbei wird kein monatlicher, sondern ein Jahresgehaltszettel benötigt.