Wer hat Anspruch auf Meister-BAfoeg?

Wer hat Anspruch auf Meister-BAfög?

Das Meister-Bafög ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat während der Weiterbildung monatlich zahlt. Teile der Förderung gibt der Staat als Zuschuss, den Rest bekommen Meisterschüler als günstiges Darlehenbei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wo stelle ich einen Antrag auf Meister-BAfög?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes stellen! Anträge sind nicht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder die Landesministerien zu senden. Senden Sie Ihre Anträge bitte an das örtlich zuständige Förderamt.

Kann man Meister-BAfög nachträglich beantragen?

Wichtig ist, dass Berufstätige darauf achten, den Antrag auf Meister-Bafög rechtzeitig zu stellen, rät Mishra. Denn die Förderung kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Beginnt jemand etwa eine Ausbildung im Januar, beantragt das Meister-Bafög aber erst im März, bekommt er frühestens ab diesem Monat Geld.

Wie viel Geld darf ich haben um Meister BAföG zu bekommen?

Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro. Das Vermögen eines Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei.

Wer bekommt kein Meister BAföG?

Wenn neben einer ersten Berufsausbildung beispielsweise bereits ein Studium absolviert wurde, besteht möglicherweise kein Anspruch auf Meister-Bafög mehr Allerdings können Bildungswillige mit vorherigem Bachelorstudium Meister-Bafög beantragen.

Wer darf Aufstiegsbafög beantragen?

Wer wird gefördert? Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich in einer förderfähigen Maßnahme auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von merh als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet.

Wie lange kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?

Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

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