Wer hat das Wahlrecht?
In den Bundestag wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist. Nicht wählbar ist jedoch, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wer erhält Regierungsauftrag?
Ergibt sich eine Mehrheitsregierung, so erhält der designierte Ministerpräsident den Regierungsauftrag. Ist dies nicht der Fall, so erhält ein Politiker, der die beste Chance hat, eine Minderheitsregierung zu bilden, einen förmlichen Erkundungsauftrag vom Monarchen.
Was ist die Aberkennung des Wahlrechts?
Aberkennung des Wahlrechts. § 13 Nummer 1 Bundeswahlgesetz ( BWG) bestimmt, dass vom Wahlrecht unter anderem ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Diese Regelung steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz ( GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht…
Wer darf wahlberechtigt sein?
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht) Ausländer und Ausländerinnen (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt. Daher sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen – anders als bei der Europa- und den Kommunalwahlen – nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wie können Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden?
Nur in Ausnahmefällen kann Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden. Dies gilt für politische Straftaten und Personen, bei denen für alle Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist. Bisher kamen fünf Berechnungsverfahren für die Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Zuge.
Was ist die Sitzverteilung bei der Wahl?
Sitzverteilung, bei der das Stimmen-zu-Mandate-Verhältnis vor der Wahl festgelegt wird, wogegen die Gesamtmandatszahl sich erst nach der Wahl ergibt. Behinderte dürfen wählen. Nur wenn zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist, besteht kein Wahlrecht.