Wer hat die Personensorge?

Wer hat die Personensorge?

Eltern haben laut Gesetz sowohl die Pflicht als auch das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge kann von beiden oder nur von einem Elternteil ausgeübt werden und ist aufgeteilt in Personensorge und Vermögenssorge.

Was bedeutet Ausübung der Personensorge?

Die zur elterlichen Sorge gehörende Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Außerdem umfasst die Personensorge nach § 1631 Abs. 1 BGB auch das elterliche Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ist Personensorge das gleiche wie Sorgerecht?

Sorgerecht ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht (Bürgerlichen Gesetzbuch BGB §§ 1626-1698b). Die Personensorge umfasst die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes, sowie die Bestimmung über den Umgang der Kinder mit Dritten, deren Aufenthalt und die Verantwortung für die Schul- und Ausbildung.

Was ist Personensorgerecht?

steht als Teil des elterlichen Sorgerechts grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu, bei nicht miteinander verheirateten Eltern teilweise der Mutter allein (§§ 1626, 1626a BGB). Die Personensorge umfasst das Recht und die Pflicht der Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung des Kindes (§ 1631 BGB).

Wer hat das erziehungsrecht?

Das Erziehungsrecht, aber auch die Erziehungspflicht der Eltern für ihre Kinder ist in Deutschland in Art. 2 Grundgesetz festgeschrieben: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Welche Teile der elterlichen Sorge gibt es?

Umfang und Inhalt der elterlichen Sorge. Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) und die Vertretung des Kindes in persönlichen Angelegenheiten und in Vermögensangelegenheiten (gesetzliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 BGB).

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