Wer hat die Stromsteuer eingeführt?
Die gesetzliche Basis für die Stromsteuer bildet das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“, das von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 1999 beschlossen wurde. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, die in Form einer indirekten Steuer eingetrieben wird.
Wie berechnet sich die Stromsteuer?
Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer beträgt seit 2003 kontinuierlich 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Die Steuer wird vom Bund bei den Stromversorgern erhoben, die sie über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben.
Warum wurde die Stromsteuer eingeführt?
April 1999 eingeführt, um lt. Gesetzesbegründung Energie durch höhere Besteuerung zu verteuern (und damit dem Beispiel anderer EU-Staaten, wie z. B. Dänemark, den Niederlanden und Österreich zu folgen) sowie um über eine Entlastung der Beitragszahler in der Sozialversicherung die Lohnnebenkosten zu senken.
Wie hoch ist die Stromsteuer in Deutschland?
Sie stellt mit einem Aufkommen von rund 7 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle des Bundes dar. Die Steuer beträgt seit 2003 unverändert 20,50 Euro je Megawattstunde (2,05 Cent je Kilowattstunde, das sind rund 7 % des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises).
Was bedeutet Spitzenausgleich?
Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich einen Teil der von Ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern zurück. Seit 1. Januar 2013 müssen sie hierfür den Nachweis eines betrieblichen Energiemanagements erbringen.
Wer zahlt keine Stromsteuer?
Auf Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird, fällt keine Stromsteuer an. Zum so genannten Ökostrom zählt Strom, der aus Sonnenenergie, Windkraft, Deponiegas, Erdwärme, Biomasse oder Wasserkraft gewonnen wird. Auch Strom, der für die Stromerzeugung selbst benötigt wird, ist von der Stromsteuer befreit.