Wer hat innerhalb des Betriebes nach dem Betriebsverfassungsgesetz besondere Rechte?
Betriebsrat und Arbeitgeber sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz prinzipiell dazu verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Für die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung sieht das Gesetz eine Reihe von abgestuften Rechten vor.
Welche Personen fallen unter das arbeitsverfassungsgesetz?
§ 36 ArbVG Arbeitnehmerbegriff (1) Arbeitnehmer im Sinne des II. Teiles sind alle im Rahmen eines Betriebes beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und der Heimarbeiter ohne Unterschied des Alters.
Wer vertritt nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG die Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebs?
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Welche Mittel ihm dafür zur Verfügung stehen, regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Gemäß § 74 Abs. Betriebsrat und Arbeitgeber sind dabei nach § 2 Abs.
Hat jeder Betrieb einen Betriebsrat?
In Deutschland ist kein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsrat gründen zu müssen – ganz egal, wie groß das Unternehmen ist. Aber: Ab einer bestimmten Größe haben die Mitarbeiter eines Unternehmens ein Recht auf einen Betriebsrat.
Was versteht man unter Tendenzbetrieben?
Ein Tendenzbetrieb ist ein Betrieb, bei dem die ökonomische Orientierung (Gewinnerzielung) nicht im Vordergrund steht, sondern (wie im Gesetz genannt) politische, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Ziele (diese Aufzählung ist nicht vollständig, zu den Einzelheiten vgl. § 118 Abs. 1 BetrVG).
Für welche Arbeitnehmer gilt das arbeitsverfassungsgesetz?
ArbVG – Arbeitsverfassungsgesetz (1) Arbeitnehmer im Sinne des II. Teiles sind alle im Rahmen eines Betriebes beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und der Heimarbeiter ohne Unterschied des Alters. leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluß auf die Führung des Betriebes zusteht; 4.
Wer ist Kollektivvertragsfähig?
(1) Kollektivvertragsfähig sind gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, denen unmittelbar oder mittelbar die Aufgabe obliegt, auf die Regelung von Arbeitsbedingungen hinzuwirken und deren Willensbildung in der Vertretung der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerinteressen gegenüber der …