Wer hat kein Zeugnisverweigerungsrecht?
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Wann kein Zeugnisverweigerungsrecht?
Für diejenigen Personen, die aus beruflichen Gründen, d. h. wegen ihrer Schweigepflicht Zeugnis verweigern dürfen, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr, wenn sie von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Einen besonderen Schutz genießt in diesem Zusammenhang das Beicht- und Seelsorgegeheimnis.
Wie ist eine Vorladung formuliert?
Eine Vorladung ist grundsätzlich einfach so formuliert, dass jemand an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem genannten Polizeirevier zu erscheinen hat. Dort muss er eine Aussage machen. Weiterer Inhalt ist, dass ein Personalausweis bzw. der Reisepass zwecks Identifizierung mitzunehmen ist.
Was ist die Vorladung als Zeuge beim Gericht?
Vorladung als Zeuge beim Gericht Vorladung (© Yanukit -Fotolia.com) Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?
Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Was ist die richtige Verhaltensweise nach der Vorladung?
Die wichtigste und absolut richtige Verhaltensweise nach Erhalt einer Vorladung ist, sich umgehend mit einem Strafverteidiger in Verbindung zu setzen. Gerne stehen wir Ihnen im Fall der Fälle mit unserer Erfahrung zur Seite. Ein Vorladungsschreiben der Behörden sorgt meistens erst mal für einen Schreck.