Wer hat Promotionsrecht?

Wer hat Promotionsrecht?

Grundsätzlich darf jeder promovieren, der einen Masterabschluss, ein Diplom, ein Staatsexamen oder einen Magister in der Tasche hat – unter der Voraussetzung, dass eine Promotion im jeweiligen Studienfach überhaupt möglich ist und die Hochschule das Promotionsrecht besitzt.

Haben Hochschulen Promotionsrecht?

Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) besitzen kein eigenes Promotionsrecht, bilden allerdings – wie Universitäten – in Bachelor- und Master-Studiengängen aus.

Was das Promotionsrecht für Fachhochschulen bedeutet?

Promotionsrecht an Fachhochschulen Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 grundlegend anerkannt, dass Fachhochschulen ebenso wie Universitäten Orte der Wissenschaft sind. Denn weder findet an Universitäten ausschließlich Grundlagenforschung statt, noch wird an Fachhochschulen ausschließlich anwendungsbezogen geforscht.

Für was Promovierst du?

1) die Doktorwürde oder Lehrberechtigung an Hochschulen erlangen beziehungsweise erwerben. 2) trans.

Wann ist eine Hochschule einer Universität gleichgestellt?

Den Universitäten gleichgestellt sind Hochschulen, die nur einzelne Studiengänge anbieten, u. a. Theologische Hochschulen, oder Schwerpunkte setzen wie z. B. im bildungswissenschaftlichen Bereich die Pädagogischen Hochschulen (nur in Baden-Württemberg).

Welche Hochschulen sind Universitäten gleichgestellt?

Kunsthochschulen und Musikhochschulen sind den Universitäten gleichgestellte Hochschulen, die eine Ausbildung in den bildenden, gestalterischen und darstellenden Künsten sowie in musikalischen Fächern anbieten.

Wird man promoviert oder hat man promoviert?

Hat promoviert oder wurde promoviert – was ist korrekt? Promovieren kann sowohl transitiv als auch intransitiv verwendet werden: “Er hat promoviert” und “er wurde promoviert”, beide Varianten sind möglich. Im ersten Fall hat der Wissenschaftler die Doktorwürde erlangt, im zweiten wurde sie ihm verliehen.

Was kann man mit einem Doktortitel machen?

Der „Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013“ zeigt: Nach anderthalb Jahren arbeiten 39 Prozent der Promovierten in der Privatwirtschaft, 36 Prozent im öffentlichen Sektor und 20 Prozent an einer Hochschule sowie fünf Prozent in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung.

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