Wer hat Recht auf eine Gemeindewohnung?
Grundvoraussetzungen für die Antragsteller/innen: Vollendung des 17. Lebensjahres. geklärte Familienverhältnisse: Verheiratete oder Personen mit eingetragener Partnerschaft können nur gemeinsam mit ihrer/ihrem Partner/in eine Wohnung beantragen.
Wann kann ich meine Gemeindewohnung tauschen?
Beide Mietverhältnisse müssen seit fünf Jahren bestehen (laut § 13 des Mietrechtsgesetzes). Den Antrag für den Wohnungstausch kann man aber schon nach mindestens zwei Jahren Hauptmiete bei Wiener Wohnen einreichen. Kein Vorliegen mietrechtlicher Bedenken, wie etwa Mietzinsrückstände oder Räumungsklagen.
Was muss in einer Gemeindewohnung vorhanden sein?
Alle Innentüren müssen montiert und in funktionsfähigem, unbeschädigtem Zustand vorhanden sein. Bunte oder mehrfarbige Anstriche sind nicht akzeptabel, Aufkleber, Folien, Türtapeten, Spiegelfliesen (und so weiter) sind zu entfernen. Tür- und Fensterbeschläge müssen vorhanden und funktionstüchtig sein.
Wer ist Bauherr und Vermieter der gemeindewohnung?
Wie der Name schon sagt, werden Gemeindebauten von den jeweiligen Gemeinden vermietet, sie sind auch selbst die Bauherren. Die Wohnungen stehen im Zeichen des sozialen Wohnungsbaus, d.h. sie werden an bedürftige Personen vermietet, die sonst durch die Miete in finanzielle Bedrängnis kommen würden.
Kann man Gemeindewohnung wechseln?
Ansuchen kann nur der Hauptmieter oder die Hauptmieterin. Die Rechte an der aktuellen Gemeindewohnung müssen nach Zuweisung der neuen Gemeindewohnung sofort aufgegeben werden. Eine Ablöse für die aktuelle Gemeindewohnung kann nur nach § 10 Mietrechtsgesetz verlangt werden.
Kann man genossenschaftswohnungen tauschen?
Mieter einer Genossenschaftswohnung sollten vielmehr einen Blick in ihren Vertrag werfen. Wurde hier ein Präsentationsrecht vereinbart, können sie sich wechselseitig als Nachmieter vorschlagen. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Tausch, sondern jeweils zu einer Kündigung und einem neuen Vertrag.
Wie kommt man zu einer Sozialwohnung?
Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?
- Sie müssen Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben oder im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr sein.
- Sie müssen volljährig sein.
- Ihr Haushaltseinkommen darf nicht über der Einkommensgrenze liegen.