Wer hat Recht auf Familiennachzug?
Grundsätzlich können Ehepartnerin bzw. Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.
Was versteht man unter Familiennachzug?
Familiennachzug bezeichnet den Nachzug im Ausland lebender Familienangehöriger zu Einheimischen oder bereits im Aufnahmeland lebenden Migrantinnen und Migranten. Dies betrifft z.B. Ehegatten (Ehegattennachzug) oder (minderjährige) Kinder (Kindernachzug).
Wie läuft der Familiennachzug ab?
Grob lassen sich fünf Kernvoraussetzungen für den Familiennachzug herauskristallisieren: Die aufnehmende Person muss über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für sich und die nachziehenden Familienangehörigen vorweisen sowie den Lebensunterhalt sichern können.
Was braucht man für Familiennachzug?
Für den Familiennachzug ist im Regelfall erforderlich, dass der aus dem Ausland zuziehende Familienangehörige ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land beantragt, in dem sie ihren oder er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (das heißt sich seit mindestens sechs Monaten erlaubt aufhält …
Wer kann eine Familienzusammenführung beantragen?
Wer sind Familienangehörige?
- EhegattInnen.
- eingetragene PartnerInnen.
- minderjährige ledige Kinder einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder.
Was braucht man alles für eine Familienzusammenführung?
Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?
- Antrag zur Familienzusammenführung.
- gültiger Reisepass.
- aktuelles Passfoto.
- Personalausweis Kopie des Ehepartners.
- Heiratsurkunde oder Nachweis zur gleichgeschlechtlichen Verpartnerung.
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (A1)
Wann ist ein Familiennachzug möglich?
Für wen kann ein Familiennachzug beantragt werden? Der Familiennachzug wird in der Regel nur Mitgliedern der Kernfamilie gewährt. Nach deutschem Recht umfasst dies Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder sowie die Eltern eines minderjährigen Kindes.
Was brauche ich für die Familienzusammenführung?
Was muss ich tun um meine Frau nach Deutschland zu holen?
Ehepartner
- Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können.
- Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.