Wer hat Recht auf Kind?
Nicht nur der getrennt lebende Elternteil hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind nach der Trennung, sondern auch andere Bezugspersonen, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Gemäß § 1685 BGB haben insbesondere Großeltern und Geschwister ein Recht auf Umgang, wenn dies für das Kindeswohl förderlich ist.
Wer hat Recht auf Umgang?
Ihr Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Das Familiengericht kann Sie deshalb auch zum Umgang mit Ihrem Kind verpflichten, wenn dies dem Wohl Ihres Kindes dient.
Wer hat Anspruch auf Umgangsrecht?
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Haben verschiedene Kulturen verschiedene Erziehungsziele?
Wie eine Kindheit gestaltet wird, hängt von der Kultur ab. Hierzulande ist Erziehung Privatangelegenheit. Wie unterschiedlich die Vorstellungen verschiedener Kulturen über den Weg dahin sein können, zeigt sich bereits in der Zeit der Vorbereitung auf das Kind. …
Wer kann Umgangsrecht beantragen?
Den Antrag kann jede zum Umgang berechtigte Person stellen. Das sind in erster Linie die Eltern. Großeltern und Geschwister haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Kindeswohl dient. Andere enge Bezugspersonen können im Fall einer engen sozial-familiären Bindung auch ein Umgangsrecht haben.
Was zwingt ein Kind zum anderen Elternteil zu besuchen?
Von der Rechtsprechung her zwingt kein Richter ein Kind den anderen Elternteil zu besuchen so etwa ab dem 12. Lebensjahr. Du kannst das Kind, wenn es sich wirklich weigert, ja nicht fesseln und knebeln. Es wird dann wohl aber ermittelt ob du evtl.
Wie kann ich gegen den Willen eines Elternteils entscheiden?
Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte. Ein Elternteil hat die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.
Was darf ich gegen den Willen der Eltern bestimmen?
Gesetz antwortet: Gegen den Willen der Eltern darf ein Kind erst ab dem 18. Lebensjahr bestimmen, bei welchem Elternteil es leben möchte. Unter der Marke der Volljährigkeit müssen sich die Eltern darüber einig werden. Wenn es zu Konflikten kommt, kann auch das Familiengericht den Aufenthalt festlegen.
Wie lange ist die Volljährigkeit des Kindes?
Lebensjahr (Volljährigkeit) des Kindes, soweit dem keine andere gerichtliche Entscheidung entgegen steht (Einrichtung einer Betreuung). Demnach kann ein Kind erst mit 18 Jahren auch gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es leben möchte, dann dann kein Sorgerecht der Eltern mehr besteht. Wenn das Kind einen (anderen) Wunsch hat