Wer hat Verwaltungskompetenzen für Steuern?
Die sogenannte Verwaltungskompetenz ist in Art. 108 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes geregelt: Die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer werden durch die Bundesfinanzbehörden verwaltet. 105 des Grundgesetzes, da dem Bund das Aufkommen aus diesen Steuern zusteht.
Was sind Zweckausgaben?
Verwaltungsausgaben sind die Ausgaben, die für das Handeln der Verwaltung (für den Verwaltungsapparat) anfallen. Zweckausgaben sind die Ausgaben, die durch das Handeln der Verwaltung (für den Zweck des Verwaltungshandelns) entstehen.
Wer führt die Gesetze des Bundes aus?
Diese Grundregel führt dazu, dass der Bund die meisten Bundesgesetze nicht selbst ausführt, sondern dies durch Landesbehörden bzw. im Falle der landesgesetzliche Delegation durch Kommunalbehörden geschieht.
Bei welchen Steuern besitzt der Bund die verwaltungskompetenz?
Der Bund hat zum Beispiel die Gesetzgebungskompetenz über die Grundsteuer. Die Ertragskompetenz steht den Gemeinden zu. Die Verwaltungskompetenz haben die Länder und Gemeinden. Hingegen hat der Bund für die Kraftfahrzeugsteuer sowohl die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz.
Wie werden die Gesetze ausgeführt?
Der Begriff Verwaltungskompetenz (auch Verwaltungszuständigkeit) bezeichnet im deutschen öffentlichen Recht die Kompetenz der Exekutive, Gesetze auszuführen. Die Ausführung von Gesetzen geschieht durch deren Anwendung auf Einzelfälle. Dies fällt in die Zuständigkeit sowohl des Bundes als auch der Bundesländer.
Wann liegt Bundesauftragsverwaltung vor?
Bei Prüfungen aus dem Bereich der Ausführung von Bundesgesetzen steht die Bundesauftragsverwaltung mit Abstand an erster Stelle. Ein Standardproblem ist hierbei die Reichweite des Weisungsrechts des Bundes nach Art. 85 Abs. 3 GG.
Was ist ein Gesetzesvollzug?
Gesetzesvollzug. Im Verwaltungsrecht sind der Verwaltungsakt und die Allgemeinverfügung einer Behörde durch die Regelung eines bestimmten Einzelfalls bzw. Polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Verwaltungsakte, die nach den speziellen sicherheitrechtlichen Befugnisnormen zu beurteilen sind.