Wer hat Zugriff auf die Personalakte?

Wer hat Zugriff auf die Personalakte?

Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte – ohne Angaben von Gründen – jederzeit einsehen zu dürfen. Das Recht steht auch Mitarbeitern in Betrieben ohne Betriebsrat zu.

Wie strukturiere ich eine Personalakte?

Ordnung im Sekretariat: Wie Sie Personalakten strukturieren

  1. Familienname, Vorname, Anschrift.
  2. Geburtsdatum.
  3. Beginn der Beschäftigung – Ende der Beschäftigung.
  4. Rentenversicherungsnummer – Steuernummer.
  5. Krankenkasse – zuständiges Finanzamt.
  6. Bankverbindung.
  7. aktuelles Arbeitsentgelt.

Kann ich meine Personalakte einsehen?

Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.

Wer darf Bem Unterlagen einsehen?

Zugriff auf die BEM-Akte darf nur ein fest definierter, limitierter Personenkreis haben, der mit der Durchführung des BEM-Verfahrens betraut ist (sog. BEM-Team oder der BEM-Verantwortliche).

Wie kann man eine Personalakte führen?

Personalakten können digital oder traditionell in Papierform geführt werden – wichtig ist alleine, dass alle arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Was in eine Personalakte gehört und wie sie aufgebaut wird, zeigt dieser Überblick.

Wie muss eine Personalakte aussehen?

Der Inhalt der Personalakte: Aufbau und Muster

  1. Unterlagen zu persönlichen Daten wie bspw.
  2. Dokumente die Arbeit betreffend wie Abwesenheiten oder eine Stellenbeschreibung.
  3. Vertragliche Vereinbarungen wie Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen.
  4. Unterlagen zur Entwicklung wie Beurteilungen, Beförderungen oder Abmahnungen.

Was gehört nicht in eine Personalakte?

Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:

  • Posts aus den sozialen Medien.
  • Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
  • Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
  • Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
  • Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.

Was darf nicht in der Personalakte gespeichert werden?

Dagegen haben ärztliche Unterlagen, wie die Untersuchung durch den Betriebsarzt, nichts in der Personalakte zu suchen. Gleiches gilt für Angaben über die Religionszugehörigkeit, die politische Ausrichtung des Arbeitnehmers oder Ähnliches. Unrichtige Angaben, unbegründete Abmahnungen und Co. sind ebenfalls tabu.

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