Wer hatte das römische Bürgerrecht?
Das Bürgerrecht war Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer in den Volksversammlungen. Das Wahlrecht hatte jeder männliche Römer ab dem 16. Lebensjahr. Davon ausgeschlossen waren Frauen, Sklaven und Ausländer, wobei letztere als peregrini behandelt wurden.
Waren Frauen im alten Rom Bürger?
Zwar waren Frauen nur eingeschränkt geschäftsfähig, doch unterschieden sie sich darin nicht von den meisten Männern. Anders als Männer besaßen Frauen jedoch keinerlei über ihre eigene Person hinausgehenden Rechte. Sie durften weder Vormund noch Bürge sein noch durften sie politische oder öffentliche Ämter bekleiden.
Wie kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen?
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen immer die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches oder aufgrund Ermessens.
Wie wenden sie sich an die Staatsbürgerschaft in Wien?
Wenn Ihr Wohnsitz in Wien ist, wenden Sie sich bitte entweder telefonisch unter +43 1 4000- 35139 oder per E-Mail unter kanzlei@ma35.wien.gv.at an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft für ein Erstinformationsgespräch. Bei dem Erstinformationsgespräch wird Ihnen eine zuständige Referentin oder ein zuständiger Referent zugeteilt.
Wie kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben?
Für jene Fälle, in denen erst später als acht Wochen nach der Geburt das Anerkenntnis vorgenommen wird oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt, können die Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen durch Verleihung erwerben.
Wie sichern sie die österreichische Staatsbürgerschaft?
Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen, das heißt, auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen, verfällt diese Zusicherung.