Wer hilft beim Nachlass?
Das Nachlassgericht ist in allen Belangen rund um das Erbrecht eine wichtige Adresse. Die Erben und wer wie viel bekommen soll, kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen. Hat der Verstorbene kein Testament geschrieben, greift die gesetzliche Erbfolge.
Was tun bei erbstreitigkeiten?
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor, einen Erbstreit zu lösen.
- Auflösung der Erbengemeinschaft.
- Streitschlichtung durch Mediator.
- Einvernehmliche Erbauseinandersetzung.
- Entlassung des Testamentsvollstreckers.
- Streitschlichtung durch Schiedsverfahren.
- Beilegung des Erbstreits durch Gerichtsverfahren.
Was muss ich tun wenn ich ein Erbe annehmen will?
Um das Erbe anzunehmen müssen Sie im Grunde nichts weiter tun. Sobald die Frist zur Erbausschlagung von sechs Wochen verstrichen ist, gilt das Erbe als angenommen. Schon vor dem Verstreichen dieser Frist können Sie das Erbe allerdings durch eine ausdrückliche Erklärung vor Zeugen („Ich nehme das Erbe an!
Wird Erbe automatisch angenommen?
Viele Erben denken, man müsste eine Erbschaft aktiv annehmen, um tatsächlich Erbe geworden zu sein. Dem ist jedoch nicht so. Nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen ab der Kenntnis, dass man Erbe geworden ist, gilt die Erbschaft als angenommen. …
Was hat der Nachlassverwalter zu sichten?
Dieser hat sodann den Nachlass zu sichten, zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen ( siehe § 1985 BGB ). Erst wenn alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen und die Kosten der Nachlassverwaltung gezahlt sind, hat der Nachlassverwalter den Rest an die Erben auszuzahlen ( siehe § 1986 BGB ).
Kann der Nachlassverwalter Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen?
Bei einem unübersichtlichen Nachlass, bei dem der Erbe nicht sicher weiß, ob er überschuldet ist oder nicht, bietet es sich aber an, zunächst auf die Nachlassverwaltung zurück zu greifen. Sollte sich dann herausstellen, dass das Erbe in der Tat überschuldet ist, so kann der Nachlassverwalter den Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen.
Ist die Nachlassverwaltung überschuldet?
Sowohl die Nachlassinsolvenz, als auch die Nachlassverwaltung führen zur gewünschten Haftungsbeschränkung für die Erben. Ist das Erbe erkennbar überschuldet oder gibt es keine Masse, um die Kosten der Nachlassverwaltung zu decken, so ist es ratsam, die Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn eine Erbausschlagung nicht mehr möglich ist.
Welche Wirkung hat die Anordnung der Nachlassverwaltung?
Wirkung bei Anordnung der Nachlassverwaltung: Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen (siehe § 1984 Abs. S.1 BGB). Ordnet das Gericht die Nachlassverwaltung an, so hat es diesen Beschluss ersteinmal bekannt zu machen (siehe § 1983 BGB).