Wer ist Adressat der Festnahme?
§ 127 StPO (Vorläufige Festnahme). Wird eine Person von der Polizei »vorläufig festgenommen« geschieht dies grundsätzlich immer in der Absicht, die Person einem Richter vorzuführen, damit dieser die Person in U-Haft nehmen kann. Dieser Absatz regelt die vorläufige Festnahme durch die Polizei bei Gefahr im Verzug.
Welche Festnahmerecht wird im BGB geregelt?
“ In § 127 I StPO wird dem Bürger damit eine öffentliche Aufgabe übertragen, denn eigentlich ist die Festnahme Aufgabe der Polizei. Dieses „Festnahmerecht“ stellt neben den §§ 32, 34 StGB und §§ 228, 904 BGB einen wichtigen Rechtfertigungsgrund dar.
Wann Festnahme?
Jedermann kann eine Person auf frischer Tat zur Identitätsfeststellung festhalten (§ 127 Abs. 1 StPO). Staatsanwaltschaft und Polizei können eine Person bei Gefahr im Verzug auch ohne Bezug zu einer frischen Tat festnehmen (§ 127 Abs. 2 StPO).
Was ist eine Festnahme?
Eine Festnahme ist das vorläufige Festhalten einer Person aufgrund straf- oder zivilrechtlicher Vorschriften. Die Festnahme dient der Strafverfolgung. Da die Festnahme in die Grundrechte des Einzelnen eingreift, gilt Gesetzesvorbehalt.
Ist eine Festnahme in Deutschland erlaubt?
In Deutschland ist eine Festnahme nur auf vorläufiger Basis erlaubt, d. h., entweder bis die Ursache der Maßnahme weggefallen oder ein richterlicher Beschluss durchgesetzt ist. Die Festnahme dient der Strafverfolgung. Da sie schwerwiegend in die Grundrechte des Einzelnen – insbesondere die Freiheit der Person – eingreift, gilt Gesetzesvorbehalt.
Was ist eine vorläufige Festnahme?
Eine vorläufige Festnahme im Sinne des § 127 StPO kommt in Betracht, wenn eine Person unmittelbar während oder nach einer Straftat gestellt wird und Fluchtverdacht besteht oder die Identität des Täters nicht feststellbar ist. In anderen Fällen wird der Betroffene aufgrund eines Haftbefehls von der Polizei ausfindig gemacht und festgenommen.
Was ist das Festnahmerecht?
Demnach steht jedem die Möglichkeit offen, eine andere Person festzunehmen und sodann der Strafverfolgung zu übergeben. Festnahmerecht. (© Nito – Fotolia.com)