FAQ

Wer ist alles mit meinem WLAN verbunden?

Wer ist alles mit meinem WLAN verbunden?

Fremde Geräte am Speedport-Router erkennen Öffne die URL http://speedport.ip oder die IP-Adresse deines Routers (zum Beispiel http://192.168.2.1) in deinem Browser. Stelle sicher, dass dein Gerät sich im betreffenden WLAN befindet. Gib das Passwort deines Routers ein, um die Konfigurationseinstellungen zu öffnen.

Wie schmeiße ich jemanden aus dem WLAN?

Klicken Sie im Menü „Heimnetz“ auf „Netzwerk“. Klicken Sie auf die Registerkarte „Geräte und Benutzer“. Klicken Sie in der Liste „Geräte und Benutzer“ neben dem betreffenden Gerät auf die Schaltfläche (Löschen).

Wer ist mit meinem WLAN verbunden app?

Fing ist der Netzwerkscanner Nr. 1: Ermittelt alle an Ihr WLAN angeschlossenen Geräte und identifiziert sie mit unserer patentierten Technologie, die auch von Routerherstellern und Virenschutzunternehmen weltweit verwendet wird.

Kann man am Router sehen was gegoogelt wurde?

Rein theoretisch ist es möglich den Datenverkehr mitzuschneiden, in der Praxis kommt dies aber fast nie vor. Man muss dazu über entsprechendes Fachwissen verfügen. Ein normaler Anwender kann dies nicht kurz mal auf dem Router nachschauen. Es ist möglich den Datenverkehr abzufangen und so etwas zu sehen, ja.

Kann der Arbeitgeber sehen wo ich surfe?

Ein Arbeitgeber darf das Surfverhalten eines Arbeitnehmers auf einem Dienstrechner auswerten – auch ohne dessen Zustimmung. Dies ist jedenfalls dann rechtens, wenn Hinweise auf eine umfangreiche private Nutzung des Geräts vorliegen und dieses Verhalten im Arbeitsvertraguntersagt ist.

Kann Arbeitgeber sehen wo ich surfe Home Office?

Ob Slack oder Microsoft-Teams auf deinem Diensthandy oder Arbeitslaptop: Sobald sie auf einem Gerät installiert sind, kann das Unternehmen auf die Chat-Protokolle zugreifen. Auch bei deinen beruflichen E-Mails haben deine Arbeitgeber die Einsicht, was verschickt wird.

Wo ist Homeoffice erlaubt?

Eine gesetzliche Home-Office-Regelung gibt es in Deutschland nicht. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer allerdings seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Hierzulande müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Home-Office-Vereinbarung einig sein.

Wird Home Office kontrolliert?

Durch die verschärfte Corona-Arbeitsschutzverordnung ist das Arbeiten im Homeoffice, wann immer dies möglich ist, zur Pflicht geworden. Ob die Regel eingehalten wird, kontrollieren jetzt die Arbeitsschutzbehörden – zum Teil ohne Ankündigung. Eine Maßnahme ist dabei das Arbeiten zu Hause.

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