Wer ist als Zeuge zugelassen?
Ein Zeuge ist eine Person, die zu einem bestimmten Geschehen vor Gericht Aussagen macht. Der Zeuge schildert bei seiner Aussage allerdings nur seine eigenen Wahrnehmungen, die er aus der Tatsache gewonnen hat, dass er bei dem betreffenden Geschehen anwesend (vor Ort) war.
Wer kann als Bote fungieren?
Als Bote kann jede zuverlässige Privatperson fungieren. Diese sollte volljährig sein. Es bietet sich aber an, keine direkten Familienangehörigen als Boten zu nutzen, da eine unabhängige Person vor Gericht generell einen glaubwürdigeren Zeugen abgibt.
Wer kann alles Bote sein?
An den Boten sind keinerlei Anforderungen gestellt. Insbesondere bedarf es nicht der vollen Geschäftsfähigkeit, da der Bote reiner Übermittler ist und keine eigene Willenserklärung abgibt. Hier gilt der Merkspruch: „Ist das Kindlein noch so klein, kann es doch schon Bote sein!
Können Geschäftsunfähige Boten sein?
Daraus ergibt sich, dass auch ein Geschäftsunfähiger Bote sein kann. Dies liegt unter anderem daran, dass hier kein eigenes rechtsgeschäftliches Handeln vorliegt, welches die Geschäftsfähigkeit voraussetzen würde, sondern die Handlung bloß eine Übermittlung einer fremden Erklärung zum Gegenstand hat.
Wie kann die Zeugenstellung erreicht werden?
Auch kann die Zeugenstellung durch die Abtretung des Anspruches oder die Abberufung als Geschäftsführer erreicht werden. um nun nachzuweisen, dass ein als Zeuge benanntes Familienmitglied zwischenzeitlich (auch) Geschäftsführer geworden ist und damit als Zeuge nicht mehr vernommen werden kann.
Was bedeutet ein Fehlen von Willenserklärung?
Dies bedeutet, dass bei Fehlen, keine Willenserklärung gegeben ist. Eine Person, die bei einer Versteigerung die Hand hebt um einen Freund zu begrüßen und durch das Handheben aber fälschlicherweise Höchstbietender wird, obwohl dies nicht intendiert war, würde somit keine wirksame Willenserklärung abgeben.
Wie werden die Zeuginnen und Zeugen informiert?
Bei der Belehrung werden die Zeuginnen und Zeugen nochmals ausdrücklich angehalten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sie werden auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Konsequenzen einer unwahren oder unvollständigen Aussage informiert.
Wer ist Zeuge des Rechtsstreites?
Als Zeuge kommt nur diejenige Person in Betracht, die nicht Partei des Rechtsstreites ist und nicht als Partei vernommen werden kann.