Wer ist BEM Beauftragter?
Ein BEM-Beauftragter koordiniert, steuert und begleitet das gesamte BEM-Verfahren in einem Unternehmen. Er stimmt sich mit beispielsweise Vorstand, Personalabteilung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter und Datenschutzbeauftragten ab.
Wer darf ein BEM durchführen?
Wer ist an einem BEM zu beteiligen? Jedenfalls ist der betroffene Arbeitnehmer zu beteiligen, denn das steht so im Gesetz (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Und auch der Arbeitgeber oder ein von ihm benannter Stellvertreter muss bei jedem BEM eingeschaltet sein.
Wer kann BEM beenden?
Der Arbeitgeber darf ein BEM nicht ohne Abschluss abbrechen, sonst drohen die gleichen Konsequenzen wie bei einer Nichtdurchführung. Umgesetzt werden können die Ergebnisse des BEM nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt.
Wer kann am BEM Gespräch teilnehmen?
Teilnehmer an diesem Gespräch können der Arbeitgeber, der Personalrat, der Betriebsarzt und bei Vorliegen einer Behinderung die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt sein.
Kann Arbeitnehmer BEM beantragen?
BEM ist eine gesetzliche Vorgabe (§ 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches IX; SGB IX) und wird allen Beschäftigten angeboten. Es erfolgt nur mit Zustimmung oder auf Wunsch der betroffenen Person.
Wann kann ein BEM beendet werden?
Sobald der Beschäftigte Einwände gegen das BEM-Verfahren erhebt oder sich nicht an den notwendigen Maßnahmen beteiligt, endet das Verfahren. In Betrieben mit Interessenvertretung wacht diese darüber, dass der Arbeit- geber seinen Auftrag nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt, und unterstützt das BEM-Verfahren.
Wie wird ein BEM beendet?
Der Mitarbeiter hat jederzeit die Möglichkeit, das BEM von sich aus zu beenden. Dazu muss er keine Begründung abgeben. Im Einzelfall kann aber die Rückmeldung des Betroffenen zum BEM an das BEM-Team hilfreich sein, damit ggf.