Wer ist berechtigt Prokura zu erteilen?
Nur der Inhaber des Handelsgeschäfts, d.h. Kaufmann, oder sein gesetzlicher Vertreter kann Prokura erteilen. Solche Vertreter sind persönlich haftende Gesellschafter einer OHG oder Kommanditgesellschaft, der Vorstand einer AG oder der Geschäftsführer einer GmbH.
Was ist der Unterschied zwischen Handlungsvollmacht und Prokura?
Wem eine Prokura erteilt wurde, der ist dazu berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen auszuführen, die für irgendein Handelsgewerbe anfallen können. Während dessen kann ein Handlungsbevollmächtigter lediglich einzelne oder bestimmte Geschäfte und Rechtshandlungen ausführen.
Wer ernennt Prokuristen?
Die Ernennung eines Prokuristen kann nur durch eine dazu berechtigte Person innerhalb des Unternehmens, z.B. durch den Gesellschafter, Inhaber Geschäftsführer oder Vorstand, erfolgen.
Kann Prokura auch mündlich erteilt werden?
Formelle Anforderungen an die Erteilung einer Prokura Die Prokura kann gemäß § 48 HGB nur von dem Inhaber des Handelsgeschäftes mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden. Eine stillschweigende oder konkludente Erteilung der Prokura ist nicht möglich.
Wie werden die Handlungsvollmacht und die Prokura erteilt?
Nur der Inhaber eines Handelsgewerbes oder dessen gesetzliche Vertreter, etwa Vorstand oder Geschäftsführer, können mittels ausdrücklicher Erklärung die Prokura nach § 48 HGB erteilen. ▪ Die Erteilung und das Löschen der Prokura werden nach § 53 HGB in das Handelsregister eingetragen.
Für was braucht man eine Artvollmacht?
Möchten Sie die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten einschränken, können Ist Sie eine Artvollmacht erteilen. Damit bevollmächtigen Sie eine andere Person, für Sie ein bestimmtes Rechtsgeschäft (Spezialvollmacht) oder bestimmte Arten von Rechtsgeschäften (Gattungsvollmacht) in Ihrem Namen vorzunehmen.