Wer ist Bundesbeihilfe berechtigt?
Wer bekommt Beihilfe? Der Bund unterstützt seine aktiven und früheren Beamten und an deren Angehörige. Allerdings müssen sie Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Versorgungsbezüge haben, etwa Pensionen. Auch wer Witwen- oder Waisengeld bezieht, hat einen Beihilfeanspruch.
Sind bundespolizisten Beihilfeberechtigt?
Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich beihilfeberechtigt. Auch Angehörige von Beamten (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe. Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei sind grundsätzlich nicht beihilfeberechtigt. Sie erhalten nach § 70 Abs.
Was zahlt die Beihilfe bei Pensionären?
Pensionäre haben bis an ihr Lebensende einen Beihilfeanspruch gegenüber ihrem ehemaligen Dienstherrn. Die Höhe des Beihilfesatzes beträgt für Pensionäre sowie deren beihilfeberechtigte Ehepartner in der Regel 70%.
Wer zahlt die Beamten Beihilfe?
Beamte können demnach jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten, wobei der Dienstherr gemäß dem Konzept der Beihilfe gegenüber den Beamten und dessen Familie eine soziale Verantwortung trägt: Konkret muss er sich an den Kosten für Krankheit, Pflege und auch die Geburt beteiligen.
Ist Zahnersatz beihilfefähig?
Zahntechnische Leistungen (Laborkosten) bei Zahnersatz, Zahnkronen oder Einlagefüllungen (Inlays) sind zu 60 % beihilfefähig. Beihilfefähig sind auch Aufwendungen für Kronen, Brücken, Prothesen und Seitenzahnverblendungen.
Was ist der Beihilfebemessungssatz?
In welcher prozentualen Höhe sich Ihr Dienstherr an den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen beteiligt, gibt der Beihilfebemessungssatz (BMS) an. Das heißt, der Dienstherr Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an den beihilfefähigen Krankheitskosten. …
Was ist ein Bemessungssatz?
Die Höhe des Bemessungssatzes – das ist der Prozentsatz, zu dem die beihilfefähigen Aufwendungen erstattet werden – richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der beihilfeberechtigten Person und zwar zu dem Zeitpunkt, wenn die beihilfefähigen Aufwendungen entstehen (§ 12 BVO NRW).