Wer ist dem Landkreis uebergeordnet?

Wer ist dem Landkreis übergeordnet?

Landrat und Kreistag Landrat, je nach Land als Vorsitzender des Kreistages bzw. des Kreisausschusses und Leiter der Kreisverwaltung; Kreisausschuss (in einigen Ländern).

Was ist kreisverwaltungsbehörde?

Kreisverwaltungsbehörden sind die 71 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die 25 kreisfreien Städte, soweit sie im übertragenen Wirkungskreis staatliche Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind, erfüllen.

Was steht über dem Landrat?

Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier gilt die staatliche Verwaltungshierarchie, das Landratsamt mit dem Landrat an der Spitze ist hier an die Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden (Bezirksregierungen und Ministerien) gebunden.

Wie finanziert sich das Landratsamt?

Grundlagen und Finanzierung Die Finanzierung der Kreise unterscheidet sich von der der Städte und Gemeinden darin, dass es neben Zuweisungen aus Bundes- und Landesmitteln, Gebühren, Beiträgen, eigenen Kreissteuern und Erträgen aus eigenen Betrieben als weitere und wichtigste Einnahmequelle die Kreisumlage gibt.

Was ist eine untere Verwaltungsbehörde?

Die unteren Verwaltungsbehörden sind die Landratsämter und die Stadtverwaltungen von Stadtkreisen, in gewissen Fällen auch die Stadtverwaltungen von Großen Kreisstädten und die Verwaltungsgemeinschaften von mehreren Gemeinden (z. B. Baurecht).

Was sind die Aufgaben eines Landrat?

Aufgaben. Der Landrat leitet – soweit von der Landkreisordnung so vorgesehen – die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Kreises bzw. Landkreises wahr, führt die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Warum gibt es Kreise?

Die Landkreise sichern wichtige Infrastrukturen vor Ort und sorgen so für attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bürger und Unternehmen in der Fläche.

Was macht der Kreis?

Mit dem Kreistag ist sie Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in den Bereichen Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Jugend, Schule und Soziales wahr.

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