Wer ist der Garantiegeber?
Derjenige, der eine Garantie übernimmt (Garantiegeber), haftet im Garantiefall auch ohne Verschulden. Den Garantiegeber trifft eine Einstandspflicht (siehe Einstandspflicht, Rz. 2). Je nachdem, wer im Kaufrecht die Garantie gibt, wird eine Garantie als Verkäufergarantie oder Herstellergarantie bezeichnet.
Was ist Vollgarantie?
Wird ein Gerät mit Vollgarantie angeboten, verpflichtet sich der Hersteller die Kosten für die Reparatur des defekten Gerätes also Arbeitszeit + Teileaustausch zu erstatten bzw. zu übernehmen. Dabei ist zu beachten, daß der Kunde in der Bringschuld ist.
Was fällt in die Garantie?
Bei der Garantie können Hersteller oder Händler selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn der Kunde es normal benutzt. Verschleißteile wie Akkus sind meist von der Garantie ausgenommen.
Wer hat Anspruch auf Garantie?
Neben der gesetzlichen Gewährleistung haben Verbraucherinnen und Verbraucher häufig auch einen Anspruch auf Garantie. Eine Garantie kann vom Verkäufer oder aber vom Hersteller abgegeben werden. Aber auch Verkäufer, insbesondere größere Anbieter, übernehmen immer häufiger Garantien.
Was deckt die Garantie beim Auto ab?
Mit einer Gebrauchtwagengarantie werden alle Mängel abgedeckt, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Aber auch innerhalb der Garantiezeit entstehende Schäden sind inbegriffen. Allerdings stellt diese Form der Garantie keine gesetzliche Vorschrift dar.
Wie lange hat man Garantie auf elektrische Geräte?
In Deutschland gilt die Gewährleistung für 24 Monate, kann aber bei Kauf von gebrauchter Ware auf 12 Monate verkürzt werden. Befinden Sie sich noch im Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung, haben Sie bei einem Schadensfall einen Anspruch auf Umtausch oder Reparatur des gekauften Elektrogeräts.