Wer ist der Inhaber einer AG?

Wer ist der Inhaber einer AG?

Ein Aktionär ist Inhaber eines Anteils an einer Aktiengesellschaft (§ 54 Abs. 1 AktG). Aktionäre haben das Unternehmen bei der Unternehmensgründung oder nachfolgenden Kapitalerhöhungen mit Eigenkapital ausgestattet, oder haben die Anteile durch Übertragung von früheren Inhabern erworben.

Sind Aktionäre Gläubiger einer AG?

1. Rechtsstellung: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 I AktG). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt.

Was ist das oberste Organ der Aktionäre?

Das oberste Organ ist die Generalversammlung der Aktionäre. Zu ihrer Kompetenz gehören unter anderem die Wahl des Verwaltungsrates, das Festsetzen der Statuten und die Genehmigung der Jahresrechnung. Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates müssen weder Aktionäre sein noch Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Was benötigt man für die Gründung einer AG?

Zur Gründung einer AG benötigt man ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000, wobei mindestens 20 % bzw. in jedem Fall mindestens CHF 50’000 auf ein auf ein Schweizer Bankkonto einzuzahlen. Nach der Gründung steht dieses Kapital der Gesellschaft wieder zur freien Verfügung.

Ist der Inhaber einer Aktie unbekannt?

Der Inhaber ist gleichzeitig Eigentümer der Aktie und der Gesellschaft unbekannt. Inhaberaktien müssen aus diesem Grund immer zu 100% liberiert sein. Der Geschäftsname einer Aktiengesellschaft ist frei wählbar, solange er den Tatsachen entspricht und zu keinen Täuschungen Anlass gibt.

Ist der fehlende Teil des Aktienkapitals einbezahlt?

Der fehlende Teil des Aktienkapitals muss als ’nicht einbezahltes Aktienkapital‘ bilanziert werden, wobei dies nur bei Namenaktien möglich ist. Inhaberaktien müssen vollumfänglich liberiert werden. Bezüglich der Übertragung unterscheidet man zwei Arten von Aktien: Die Namenaktie und die Inhaberaktie.

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