FAQ

Wer ist Deutscher Grundgesetz?

Wer ist Deutscher Grundgesetz?

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.

Wo muss ich hin um einen deutschen Pass zu beantragen?

Einbürgerung beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München. Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Wo kann man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  1. Erwerb durch eheliche Geburt.
  2. Erwerb durch nichteheliche Geburt.
  3. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern nach dem im Ausland geboren wurden (§ 4 Abs.
  4. Erwerb durch Adoption.
  5. Erwerb durch Legitimation.
  6. Erwerb bei Geburt in Deutschland und ausländischen Eltern.

Wie viel kostet ein deutscher Pass?

255,00 €

Was braucht man für die Einbürgerung in Deutschland?

Benötigt werden

  • Einbürgerungsantrag. Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen bei der Beratung ausgehändigt.
  • Passfoto.
  • Lebenslauf.
  • Nationalpass oder Reiseausweis.
  • Geburtsurkunde.
  • Weitere Urkunden.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse.

Wann kann meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Ihre Ehe besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.

Wie bekommt meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft?

Grundsätzlich werden Ausländer deutsche Staatsbürger durch Heirat (EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger), wenn sie vor dem Antrag zur Einbürgerung bereits seit mindestens zwei Jahren verheiratet waren. Außerdem muss die Beziehung in dieser Zeit nach den deutschen Richtlinien als eheliche Lebensgemeinschaft geführt werden.

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